1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Montagearbeiten, Trockenbau, Verlegearbeiten und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Fess Montage genormter Baufertigungsteile und dem Auftraggeber.
2. Angebot und Vertragsschluss: Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
3. Ausführung der Arbeiten: Die Montage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Voraussetzung für die Montage ist, dass die Baustelle zugänglich und für die vereinbarten Arbeiten vorbereitet ist.
2. Angebot und Vertragsschluss: Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
3. Ausführung der Arbeiten: Die Montage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Voraussetzung für die Montage ist, dass die Baustelle zugänglich und für die vereinbarten Arbeiten vorbereitet ist.